Oya ist eine Genossenschaft aus gut fünfhundert Leserinnen und Lesern. Wir haben uns für diese Rechtsform entschieden, damit Oya ein Commons, ein Gemeingut wird. Ein Anteil kostet 200 Euro; es ist also keine hohe Investition, Mitglied zu werden. Für den Start von Oya im Jahr 2010 gab es keine Bankkredite oder Investoren, sondern wir haben Oya als Graswurzelprojekt mit vielen kleinen Genossenschaftsanteilen aufgebaut. Viele Jahre brauchten wir jährlich Genossenschaftsanteile, um die laufenden Ausgaben zu bestreiten. Seit 2020 ist das zum Glück nicht mehr so. Neue Anteile werden dafür verwendet, um die von scheidenden Mitgliedern auszugleichen.
Genossenschaftsmitglieder sind einmal im Jahr zur Generalversammlung eingeladen, auf der sie u.a. den Jahresabschluss verabschieden sowie Vorstand und Aufsichtsrat wählen. Dies findet meistens in Berlin statt; manchmal auch in Klein Jasedow an der Ostseeküste, wo das Oya-Büro angesiedelt ist. Es gab auch schon regionale Treffen von Genossenschaftsmitgliedern und Videokonferenzen, bei denen Themen rund um Oya gemeinsam bewegt wurden.
Im Gegensatz zu den meisten Genossenschaften hat Oya gekündigte Anteile bisher nach Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist in voller Höhe ausbezahlt. Eigentlich wäre der Wert aufgrund der Verluste aus den vergangenen Jahren wesentlich niedriger. Uns gefällt die Vorstellung, dass Menschen nicht benötigtes Geld statt auf der Bank bei Oya wirken lassen können. Im Gegensatz zu den meisten Genossenschaften hat Oya gekündigte Anteile bisher nach Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist in voller Höhe ausbezahlt, auch wenn der Wert eines Anteils aufgrund der Verluste aus den vergangenen Jahren wesentlich niedriger liegt. Ob dieses Vorgehen weiterhin so gehandhabt werden kann, hängt allerdings von der verfügbaren Liquidität und jedes Jahr neu von der Zustimmung der Genossenschaftsversammlung ab. Sollte die Versammlung anders entscheiden, wird nur der buchmäßige Wert eines Anteils, der sich mit jedem Verlust, den die Oya Medien eG macht, verringert und sich erst mit einem Gewinn wieder erhöht, ausgezahlt. Der derzeitige Wert liegt bei unter 50 Euro. Sollte die Liquidität nicht ausreichen, müssten gemeinsam Wege gefunden werden, wie mit der Rückzahlung umgegangen wird. Mit dem Erwerb eines Anteils ist also auch ein Risiko verbunden wie es bei der Beteiligung an einem Unternehmen kapitalistischer Bauart immer der Fall ist – selbst bei Genossenschaften.
Wir werden oft gefragt, wie sich denn der Kreis der Oya-Genossenschaft vom Oya-Hütekreis unterscheidet. Der Hütekreis, in dem die Mitglieder einen frei gewählten Beitrag im Monat bezahlen statt den festen Abopreis, bringt sich in die redaktionelle Arbeit ein und ist über eine eigene Plattform im Internet miteinander vernetzt. Die Genossenschaft ist mehr auf die wirtschaftliche Grundlage ausgerichtet. Die Mitglieder bekommen Einblick in die geschäftlichen Vorgänge und beteiligen sich an strategischen Überlegungen wie einer Preiserhöhung oder dem Wechsel zu ökologischen Druckfarben. Sowohl Hütekreis- als auch Genossenschaftsmitgliedern liegt Oya am Herzen. Daher sind alle, die sich näher mit Oya verbinden wollen, herzlich eingeladen, sowohl einen Anteil zu zeichnen als auch dem Hütekreis beizutreten. Auf diese Weise wird Oya immer mehr zu einem gemeinschaftsgetragenen Projekt.
E-Mail: genossenschaft@oya-online.de